Bestnoten auf: Google, Airbnb & TripAdvisor
CHF 10.50 Versand geschenkt bei Duo- und Trio-Boxen
Erntegarantie
DLG Bestnote 5.0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Züripilz GmbH

Sitz:
Hädrichstrasse 12, 8047 Zürich, Schweiz

Betriebsstandort:
Friesenbergstrasse 360, 8055 Zürich, Schweiz

Kontakt:
order@zuripilz.ch
www.zuripilz.ch

UID:
CHE-308.613.260

Fassung:
Stand: 16. August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen mit der Züripilz GmbH. Sie gelten insbesondere für den Verkauf von Pilzen, Lebensmitteln, Pilzboxen beziehungsweise Growboxen, Zubehör und Gutscheinen sowie für Führungen, Workshops, private Gruppenveranstaltungen, Firmenanlässe und weitere Veranstaltungen.

1. Anbieterin, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Züripilz GmbH, Hädrichstrasse 12, 8047 Zürich, Schweiz. Produktions-, Abhol- und Veranstaltungsort ist grundsätzlich die Friesenbergstrasse 360, 8055 Zürich, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Ort vereinbart wird.

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen und Buchungen, die über die Website www.zuripilz.ch, den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, über andere elektronische Kommunikationsmittel oder vor Ort abgeschlossen werden. Sie gelten sowohl gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen, Organisationen und anderen Geschäftskunden.

1.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

1.4 Abweichende Bedingungen der Kundschaft, insbesondere Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Unternehmen, gelten nur, wenn Züripilz ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in Textform, namentlich per E-Mail, gehen diesen AGB im Einzelfall vor.

2. Angebote, Produktangaben und Verfügbarkeit

2.1 Abbildungen, Beschreibungen, Mengen-, Gewichts-, Farb-, Wachstums- und Ertragsangaben dienen der Produktbeschreibung. Bei Pilzen, Lebensmitteln, Naturmaterialien und biologisch aktiven Produkten sind naturbedingte Abweichungen möglich. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die gewöhnliche oder ausdrücklich vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2.2 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sortiments-, Preis- und Verfügbarkeitsänderungen bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten. Offensichtliche Schreib-, Darstellungs- und Rechenfehler begründen keinen Anspruch auf Vertragserfüllung zu den fehlerhaft dargestellten Bedingungen; gesetzliche Ansprüche und Einreden bleiben vorbehalten.

2.3 Die Verfügbarkeit von Waren und Veranstaltungsterminen kann begrenzt sein. Für Workshops, Führungen und Veranstaltungen werden Plätze nach Eingang der verbindlichen Buchungen vergeben.

3. Bestellung, Buchung und Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen auf der Website oder in anderen Unterlagen stellt grundsätzlich eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung oder Buchung dar. Mit dem Absenden einer Bestellung oder Buchung gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

3.2 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung oder Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung bezeichnet ist. Der Vertrag kommt zustande, sobald Züripilz das Angebot ausdrücklich in Textform annimmt oder die Ware versendet, übergibt beziehungsweise die gebuchte Leistung erbringt.

3.3 Kann Züripilz eine bereits bezahlte Bestellung oder Buchung nicht annehmen, wird der dafür erhaltene Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Massgabe zwingenden Rechts.

3.4 Die Kundschaft hat die Bestell- beziehungsweise Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen und Unstimmigkeiten ohne Verzug mitzuteilen.

3.5 Verträge mit urteilsfähigen Minderjährigen setzen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung voraus, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.

4. Preise, Preisbindung, Zahlung und Verzug

4.1 Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inklusive gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Versandkosten und andere wählbare Zusatzleistungen werden vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen.

4.2 Mit der verbindlichen Bestätigung einer Bestellung oder Buchung ist der bestätigte Preis für die bestätigte Ware beziehungsweise Leistung fest vereinbart. Spätere allgemeine Preiserhöhungen ändern den Preis der bereits bestätigten Bestellung oder Buchung nicht. Änderungen des Leistungsumfangs, der Teilnehmerzahl oder zusätzlich bestellte Leistungen werden nach den bei der Änderung vereinbarten Preisen berechnet.

4.3 Die Zahlung erfolgt über die im Bestell- oder Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmittel, per Banküberweisung, TWINT, bar bei Abholung oder gemäss individueller Vereinbarung. Züripilz kann Vorauszahlung, vollständige Zahlung vor Leistungserbringung oder bei Gruppenveranstaltungen eine Anzahlung verlangen.

4.4 Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Eintritt des Verzugs schuldet die Kundschaft den gesetzlichen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie die tatsächlich entstandenen, angemessenen Mahn- und Inkassokosten. Züripilz kann weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten.

4.5 Mehrere Gutscheine und Rabattcodes dürfen miteinander und untereinander kombiniert werden. Rabattcodes werden vor Gutscheinen angerechnet, nicht bar ausbezahlt und können keinen negativen Rechnungsbetrag erzeugen. Nicht für die konkrete Bestellung benötigtes Gutscheinguthaben bleibt nach Massgabe von Ziffer 15 bestehen.

5. Kein freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht

5.1 Züripilz gewährt kein allgemeines freiwilliges Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht. Insbesondere können ordnungsgemäss gelieferte Waren nicht allein deshalb zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr gewünscht werden oder den persönlichen Erwartungen nicht entsprechen.

5.2 Eine Bestellung kann innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang nur dann kostenfrei storniert werden, wenn sie noch nicht bearbeitet, hergestellt, kommissioniert oder versendet wurde. Danach besteht kein Anspruch auf Stornierung. Eine ausnahmsweise angenommene Stornierung oder Rücknahme erfolgt ausschliesslich nach vorgängiger ausdrücklicher Bestätigung durch Züripilz.

5.3 Für Frischprodukte, verderbliche Waren, Lebensmittel, geöffnete oder entsiegelte Produkte, aktivierte oder geöffnete Growboxen, personalisierte Waren und speziell für die Kundschaft beschaffte oder hergestellte Produkte besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht.

5.4 Die gesetzlichen Rechte bei einer von Züripilz zu vertretenden Falschlieferung oder einem nachgewiesenen Mangel sowie die in Ziffer 9 geregelte freiwillige Erntegarantie bleiben vorbehalten. Die Erntegarantie ist ausdrücklich keine Rückgabe- oder Geld-zurück-Garantie.

6. Abholung, Versand und Lieferzeiten

6.1 Waren können nach Vereinbarung am Betriebsstandort Friesenbergstrasse 360, 8055 Zürich, abgeholt werden. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Ware innerhalb des mitgeteilten Abholzeitraums abzuholen. Bei verspäteter Abholung trägt sie das Risiko einer qualitätsbedingten Verschlechterung, soweit diese nicht von Züripilz verursacht wurde. Verderbliche oder biologisch aktive Ware kann nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist ohne Rückerstattung entsorgt werden, sofern die Kundschaft zuvor erfolglos zur Abholung aufgefordert wurde.

6.2 Der Versand erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz und grundsätzlich einmal pro Kalenderwoche. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Versandtag. Frischpilze und andere ausdrücklich als nicht versandfähig bezeichnete Frischprodukte werden nicht versendet.

6.3 Liefer- und Versandfristen sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Teil- und Nachlieferungen sind zulässig, soweit sie der Kundschaft zumutbar sind und dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.

6.4 Bei Hitze, extremer Kälte, Frostgefahr oder anderen Witterungs- und Transportbedingungen, welche die Qualität lebender, biologisch aktiver oder temperaturempfindlicher Produkte gefährden können, darf Züripilz den Versand verschieben. Die fachliche Beurteilung der Versandfähigkeit liegt bei Züripilz. Eine solche qualitätssichernde Verschiebung begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Preisnachlass; zwingende Rechte bei erheblicher Lieferverzögerung bleiben vorbehalten.

6.5 Die Kundschaft ist für vollständige und korrekte Lieferangaben sowie die Entgegennahme der Sendung verantwortlich. Kosten und Schäden aus fehlerhaften Adressangaben, Annahmeverweigerung, nicht rechtzeitiger Abholung oder einer von der Kundschaft veranlassten Rücksendung können ihr belastet werden. Bei einer erneuten Versendung werden die tatsächlich anfallenden Versandkosten erneut geschuldet.

6.6 Nutzen und Gefahr gehen bei Abholung mit der Übergabe an die Kundschaft und beim Versand mit der Übergabe an den Frachtführer auf die Kundschaft über, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht oder Züripilz den Schaden zu vertreten hat. Ansprüche aus nachgewiesenen Falschlieferungen, Mängeln und ordnungsgemäss gemeldeten Transportschäden richten sich nach den Ziffern 7 und 8.

7. Falschlieferung und Transportschäden

7.1 Bei einer nachgewiesenen Falschlieferung veranlasst Züripilz auf eigene Kosten die Korrektur. Die Kundschaft darf falsch gelieferte Ware nicht ohne vorgängige Weisung von Züripilz zurücksenden. Züripilz trägt die angemessenen Kosten der von ihr angeordneten Rücksendung und Ersatzlieferung.

7.2 Eine ausschliesslich äusserlich beschädigte, eingedrückte, verkratzte oder verschmutzte Versand- oder Produktverpackung begründet keinen Anspruch auf Ersatz, Preisnachlass oder Rückerstattung, wenn das Produkt selbst vollständig, sicher und bestimmungsgemäss verwendbar ist.

7.3 Ist auch das Produkt beschädigt, muss die Kundschaft den behaupteten Transportschaden unverzüglich dokumentieren. Zwingend erforderlich sind aussagekräftige Fotos der ungeöffneten Sendung, soweit zumutbar, der Versandetikette, sämtlicher beschädigter Seiten der Verpackung, der Innenverpackung und des beschädigten Produkts. Verpackung, Polstermaterial, Inhalt und Lieferunterlagen sind vollständig aufzubewahren.

7.4 Der Schaden ist der Schweizerischen Post oder dem eingesetzten Frachtführer unverzüglich und innerhalb der dort geltenden Frist zu melden. Bei der Schweizerischen Post beträgt diese Frist derzeit acht Tage ab Zustellung. Die Kundschaft muss Züripilz gleichzeitig, spätestens am Tag der Schadenmeldung beim Frachtführer, in Textform informieren und die Schaden- beziehungsweise Fallnummer sowie die Fotodokumentation übermitteln.

7.5 Züripilz darf die Bearbeitung eines Transportschadens bis zum Vorliegen der erforderlichen Nachweise und der Stellungnahme des Frachtführers zurückstellen. Werden Verpackung oder Produkt vor Abschluss der Prüfung entsorgt, verändert oder weiterverwendet und wird dadurch die Feststellung der Schadensursache vereitelt oder wesentlich erschwert, kann der Anspruch im gesetzlich zulässigen Umfang abgelehnt werden. Die gesetzlichen Beweisregeln bleiben vorbehalten.

8. Prüfung der Ware, Mängel und Gewährleistung

8.1 Die Kundschaft hat die Ware nach Empfang beziehungsweise Abholung sobald wie nach dem üblichen Geschäftsgang möglich zu prüfen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen und Abweichungen sind Züripilz unverzüglich und unter Angabe der Bestellnummer, Chargennummer und geeigneter Nachweise mitzuteilen.

8.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Züripilz übernimmt die Verantwortung für nachgewiesene verdeckte Mängel, soweit deren Ursache bereits bei der Übergabe vorhanden war und von Züripilz zu vertreten ist. Die Kundschaft trägt die Beweislast nach den gesetzlichen Regeln.

8.3 Bei einer berechtigten Mängelrüge erfüllt Züripilz die Gewährleistung nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Das Recht auf Wandelung, Rückzahlung oder Minderung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Kann keine dieser Abhilfen innert angemessener Frist erbracht werden oder ist sie der Kundschaft unzumutbar, gelten die zwingenden gesetzlichen Rechte.

8.4 Für Frischprodukte und verderbliche Waren besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Ware bei Übergabe vertragsgemäss war oder nach der Übergabe aufgrund natürlicher Alterung, unterbrochener Kühlung, ungeeigneter Lagerung, verspäteter Verwendung oder anderer Umstände im Verantwortungsbereich der Kundschaft an Qualität verliert. Bei einem nachgewiesenen, von Züripilz zu vertretenden Mangel entscheidet Züripilz im gesetzlich zulässigen Umfang zwischen Ersatzlieferung und Gutschrift.

8.5 Keine Mängel sind insbesondere naturbedingte Unterschiede in Farbe, Form, Grösse, Gewicht, Struktur, Geschmack, Wachstumsdauer oder Erntemenge; übliche Gewichtsverluste von Frisch- und Trockenprodukten; geringfügige Abweichungen von Abbildungen; sowie Beeinträchtigungen aufgrund unsachgemässer Lagerung, Verwendung, Bearbeitung oder Nichtbeachtung von Produkt-, Pflege-, Hygiene- oder Sicherheitshinweisen.

8.6 Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben vorbehalten. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum bezeichnet die produkttypische Haltbarkeit bei korrekter Lagerung und ist keine darüber hinausgehende Garantie.

9. Freiwillige Erntegarantie für Growboxen

9.1 Züripilz gewährt für ihre Growboxen beziehungsweise Pilzboxen eine freiwillige Erntegarantie für die erste Ernte. Diese Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte, ersetzt sie aber nicht.

9.2 Die Erntegarantie ist ausschliesslich eine einmalige Ersatzgarantie. Führt eine Growbox trotz nachweislicher Einhaltung sämtlicher Pflege-, Standort-, Hygiene-, Lagerungs- und Anwendungshinweise innerhalb der gemäss Anleitung und Mindesthaltbarkeitsdatum vorgesehenen Zeit zu keiner ersten Ernte, liefert Züripilz einmalig eine Ersatzbox. Die Kosten des Standardversands innerhalb der Schweiz trägt Züripilz.

9.3 Die Erntegarantie begründet keinen Anspruch auf Rückgabe der ursprünglichen Box, Rückzahlung des Kaufpreises, Barauszahlung, Preisreduktion, Schadenersatz oder eine bestimmte Erntemenge. Ebenso werden keine bestimmte Wachstumsdauer, Form, Farbe, Grösse oder Anzahl der Fruchtkörper und keine zweite oder weitere Ernte garantiert.

9.4 Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Growbox innerhalb der in der Produktanleitung und auf dem Produkt beziehungsweise dem Mindesthaltbarkeitsdatum genannten Fristen gelagert, geöffnet, aktiviert und gepflegt wurde. Massgebend ist die beim Kauf beziehungsweise bei Aktivierung gültige Anleitung.

9.5 Die Kundschaft muss Züripilz vor Entsorgung oder wesentlicher Veränderung der Box kontaktieren und mindestens folgende Angaben und Nachweise übermitteln: Kauf- oder Bestellnachweis, Chargennummer, Empfangs- beziehungsweise Abholdatum, Öffnungs- oder Aktivierungsdatum, aktuelle Fotos der gesamten Box, der Öffnung und des Substrats sowie Angaben zu Standort, Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Bewässerung. Auf Verlangen sind ergänzende Fotos oder ein kurzes Video einzureichen.

9.6 Die Kundschaft hat zumutbare Anweisungen von Züripilz zur Fehlerbehebung und Beurteilung der Box zu befolgen. Dazu kann gehören, Standort und Pflege anzupassen oder eine von Züripilz angeordnete Beobachtungsfrist einzuhalten. Wird die Prüfung oder Fehlerbehebung verweigert oder die Box vor Freigabe entsorgt, kann die Garantieleistung abgelehnt werden.

9.7 Die Erntegarantie ist ausgeschlossen, wenn der ausbleibende Erfolg ganz oder überwiegend auf unsachgemässe Lagerung oder Anwendung, verspätete Aktivierung entgegen Anleitung oder Mindesthaltbarkeitsdatum, Austrocknung, Überwässerung, Frost, starke Hitze, direkte Sonneneinstrahlung, ungeeignete Temperaturen, mangelnde Hygiene, eigenmächtige Veränderungen, fremde Materialien, Schädlingsbefall oder eine nach Übergabe verursachte Kontamination zurückzuführen ist.

9.8 Mit der einmaligen Bereitstellung beziehungsweise Lieferung der Ersatzbox ist die freiwillige Erntegarantie vollständig erfüllt. Für die Ersatzbox besteht keine weitere freiwillige Erntegarantie. Zwingende gesetzliche Rechte wegen eines eigenständigen Mangels der Ersatzbox bleiben vorbehalten.

10. Lebensmittel, Frischprodukte, Allergien und Verwendung

10.1 Lebensmittel und Frischprodukte sind entsprechend der Kennzeichnung und den mitgeteilten Lagerungs-, Kühl- und Verbrauchshinweisen aufzubewahren und rechtzeitig zu verwenden. Nach Übergabe trägt die Kundschaft die Verantwortung für eine ununterbrochene sachgerechte Lagerung und Verarbeitung.

10.2 Die auf Produktetiketten und Produktseiten angegebenen Zutaten, Allergene, Verzehr- und Dosierungshinweise sind zu beachten. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können Kreuzkontakte mit Allergenen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

10.3 Erkennbar verdorbene, verunreinigte oder nicht eindeutig aus der vorgesehenen Kultur stammende Pilze dürfen nicht verzehrt werden. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Allergien, Schwangerschaft oder medizinischer Behandlung ist vor dem Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln oder funktionellen Lebensmitteln erforderlichenfalls eine medizinische Fachperson beizuziehen.

10.4 Informationen von Züripilz zu Pilzen, Ernährung oder Nahrungsergänzungsmitteln stellen keine medizinische Diagnose, Therapie oder Heilungszusage dar.

11. Öffentliche Führungen und Workshops

11.1 Buchungen für öffentliche Führungen und Workshops können bis 48 Stunden vor dem bestätigten Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Massgebend ist der nachweisbare Eingang der Stornierung bei Züripilz in Textform.

11.2 Bei einer späteren Stornierung, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch durch die teilnehmende Person bleibt der gesamte vereinbarte Preis geschuldet. Dies gilt auch bei Krankheit, Unfall, Verkehrsproblemen oder anderen persönlichen Verhinderungsgründen und unabhängig davon, ob ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Bereits getätigte Einkäufe und Vorbereitungsleistungen sind durch diese Regelung mitberücksichtigt.

11.3 Eine kostenlose Ersatzperson darf nach vorgängiger Mitteilung an Züripilz teilnehmen, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Eine Umbuchung ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Kulanzbestätigung von Züripilz wirksam.

11.4 Bei einer rechtzeitigen kostenfreien Stornierung wird eine bereits geleistete Zahlung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet oder ein eingesetzter Gutschein entsprechend reaktiviert. Bei einer verspäteten Stornierung gilt ein eingesetzter Gutschein im Umfang der geschuldeten Stornokosten als eingelöst.

12. Private Gruppen, Firmenanlässe und individuelle Veranstaltungen

12.1 Für private Gruppen, Firmenanlässe und individuell vereinbarte Veranstaltungen gelten folgende Stornokosten: bis sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn keine pauschale Stornogebühr; weniger als sieben Kalendertage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent des bestätigten Gesamtpreises; weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen 100 Prozent des bestätigten Gesamtpreises.

12.2 Auch bei einer ansonsten kostenfreien Stornierung bleiben nachweislich bereits entstandene, nicht mehr stornierbare und veranstaltungsspezifische Auslagen geschuldet, insbesondere speziell bestellte Lebensmittel, Materialien, externe Leistungen oder kundenspezifisch hergestellte Produkte. Soweit solche Auslagen in einer pauschalen Stornogebühr bereits enthalten sind, werden sie nicht doppelt berechnet.

12.3 Krankheit, Unfall oder andere persönliche Verhinderungsgründe der buchenden oder teilnehmenden Personen ändern die Stornofristen nicht. Insbesondere besteht bei einer Absage am Veranstaltungstag kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Preises.

12.4 Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Spätere Reduktionen vermindern den bestätigten Gesamtpreis nicht. Zusätzliche Teilnehmende können nur nach Kapazität und gegen entsprechende Mehrvergütung zugelassen werden.

12.5 Eine Übertragung der gesamten Buchung oder einzelner Plätze auf Ersatzpersonen ist nach vorgängiger Mitteilung zulässig, sofern keine sachlichen Teilnahmehindernisse bestehen. Terminverschiebungen gelten grundsätzlich als Stornierung und Neubuchung, sofern Züripilz nicht ausdrücklich eine abweichende Kulanzlösung bestätigt.

13. Absage, Verschiebung und Änderungen durch Züripilz

13.1 Züripilz darf Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder in sachlich zumutbarer Weise anpassen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Krankheit oder Ausfall unverzichtbarer Leitungspersonen, ungenügende Teilnehmerzahl, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Sicherheits- oder Hygienerisiken, höhere Gewalt sowie sonstige Umstände, welche die sichere oder ordnungsgemässe Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

13.2 Bei einer Verschiebung wird der bezahlte Betrag auf den Ersatztermin angerechnet. Ist die Teilnahme am angebotenen Ersatztermin nicht zumutbar oder wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, erstattet Züripilz den für die nicht erbrachte Leistung bezahlten Betrag beziehungsweise reaktiviert den eingesetzten Gutschein.

13.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstige Folgekosten, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

14. Teilnahme, Sicherheit, Minderjährige und Hausordnung

14.1 Teilnehmende müssen Sicherheits-, Hygiene-, Verhaltens- und Betriebsanweisungen des Züripilz-Teams befolgen. Dies gilt insbesondere beim Umgang mit Messern, Werkzeugen, Produktionsanlagen, Kulturen, Substraten und Lebensmitteln.

14.2 Minderjährige dürfen nur im Rahmen der ausgeschriebenen Altersvoraussetzungen und unter Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertretung oder einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der Begleitperson, soweit sie nicht ausdrücklich und in Textform von Züripilz übernommen wurde.

14.3 Züripilz darf Personen von der Teilnahme ausschliessen, wenn sie Sicherheits- oder Hygieneanweisungen missachten, andere Personen gefährden, den Betrieb erheblich stören oder erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Bei einem von der teilnehmenden Person verursachten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

14.4 Bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen und andere für eine sichere Teilnahme oder Verkostung erhebliche Umstände sind Züripilz spätestens vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei Unsicherheit ist auf eine Verkostung oder Tätigkeit zu verzichten.

14.5 Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind und die zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken verwendet werden sollen, erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Für Minderjährige ist die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung einzuholen.

15. Gutscheine und Rabattcodes

15.1 Entgeltlich erworbene Gutscheine der Züripilz GmbH sind ab Kaufdatum zehn Jahre gültig, sofern zwingendes Recht keine längere Frist vorsieht. Gutscheine sind übertragbar und können für die im Onlineshop oder vor Ort angebotenen Waren und Leistungen eingesetzt werden, soweit beim Gutschein keine konkrete Zweckbindung angegeben ist.

15.2 Gutscheine können vollständig oder teilweise eingelöst werden. Ein Restguthaben bleibt bis zum Ende der Gültigkeitsdauer bestehen. Auf Wunsch kann ein Restguthaben ausschliesslich persönlich vor Ort am Betriebsstandort ausbezahlt werden. Eine Auszahlung per Post, Banküberweisung oder über Fernkommunikationsmittel ist ausgeschlossen. Zur Verhinderung von Missbrauch darf Züripilz die Vorlage des Originalgutscheins beziehungsweise des gültigen Gutscheincodes und einen Identitätsnachweis verlangen.

15.3 Mehrere Gutscheine sowie Gutscheine und Rabattcodes dürfen für dieselbe Bestellung oder Buchung kombiniert werden. Rabattcodes werden vor Gutscheinen angerechnet und selbst nicht ausbezahlt. Von einem Gutschein wird höchstens der nach Anrechnung der Rabattcodes noch geschuldete Betrag abgezogen; ein verbleibendes Gutscheinguthaben bleibt gemäss Ziffer 15.2 bestehen.

15.4 Wird mit einem Gutschein eine konkrete Leistung verbindlich gebucht, bleibt der bestätigte Preis dieser Buchung unverändert, auch wenn Züripilz die allgemeinen Preise später erhöht. Reicht der Gutscheinwert bei der Buchung nicht aus, ist die Differenz zu bezahlen.

15.5 Bei Verlust, Diebstahl, Veröffentlichung oder unbefugter Verwendung eines Gutscheins oder Gutscheincodes haftet Züripilz nur, wenn Züripilz den Missbrauch zu vertreten hat. Ein Ersatz kann abgelehnt werden, wenn Eigentum, Erwerb, Restguthaben oder Nichtverwendung nicht zuverlässig nachgewiesen werden können.

16. Digitale Inhalte, Videos und geistiges Eigentum

16.1 Sämtliche Inhalte von Züripilz, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Anleitungen, Spielinhalte, QR-Inhalte, Grafiken, Marken, Produkt- und Verpackungsgestaltungen, bleiben im Rahmen der gesetzlichen Schutzrechte Eigentum von Züripilz oder der jeweiligen Rechteinhaber.

16.2 Der Kauf eines Produkts oder die Teilnahme an einer Veranstaltung vermittelt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen persönlichen beziehungsweise betriebsinternen Nutzung der dazugehörigen Inhalte. Vervielfältigung, Weiterverkauf, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedürfen der vorgängigen Zustimmung von Züripilz.

16.3 Züripilz kann digitale Inhalte aus technischen, sicherheitsbezogenen oder redaktionellen Gründen aktualisieren. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Videos oder einer bestimmten technischen Plattform besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht es verlangt.

17. Datenschutz und elektronische Kommunikation

17.1 Personendaten werden nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Züripilz bearbeitet. Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Zwecke, Kategorien von Empfängern, eingesetzte Dienstleister und die Rechte betroffener Personen.

17.2 Die Kundschaft stimmt zu, dass vertragsbezogene Mitteilungen, Bestätigungen, Rechnungen, Erinnerungen und rechtlich erhebliche Erklärungen an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse oder über das vereinbarte elektronische Kommunikationsmittel übermittelt werden können. Sie ist für die Aktualität und Erreichbarkeit ihrer Kontaktdaten verantwortlich.

18. Haftung

18.1 Züripilz haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

18.2 Im Übrigen wird die Haftung von Züripilz für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist im gesetzlich zulässigen Umfang die Haftung für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Reise- und Übernachtungskosten oder Ansprüche Dritter.

18.3 Züripilz haftet nicht für Schäden, die auf Nichtbeachtung von Produkt-, Pflege-, Lagerungs-, Hygiene-, Dosierungs-, Sicherheits- oder Veranstaltungsanweisungen, auf unsachgemässe Verwendung, eigenmächtige Veränderungen, ungeeignete Umgebungsbedingungen oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind.

18.4 Zwingende Ansprüche wegen Personenschäden, Produkthaftung oder anderer zwingender gesetzlicher Haftung bleiben vorbehalten. Die Kundschaft haftet für Schäden, welche sie oder von ihr verantwortete Personen an Einrichtungen, Produkten oder Rechtsgütern von Züripilz oder Dritten schuldhaft verursachen.

19. Höhere Gewalt

19.1 Züripilz haftet nicht für die verspätete, eingeschränkte oder unterbliebene Erfüllung, soweit diese durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Epidemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Energie- oder Rohstoffmangel, Ausfälle von Verkehrs-, Telekommunikations- oder IT-Systemen sowie erhebliche Störungen bei Lieferanten oder Transportdienstleistern.

19.2 Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Züripilz informiert die betroffene Kundschaft soweit zumutbar und darf einen Ersatztermin, eine spätere Lieferung oder eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Dauert das Hindernis so lange an, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Rückabwicklungsrechte.

20. Änderungen, Teilunwirksamkeit, Recht und Gerichtsstand

20.1 Züripilz kann diese AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung.

20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

20.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und, soweit anwendbar und wirksam ausschliessbar, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20.4 Für Streitigkeiten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind die Gerichte am Sitz der Züripilz GmbH in Zürich zuständig.

20.5 Bei Übersetzungen dieser AGB ist im Fall von Widersprüchen die deutschsprachige Fassung massgebend.

Züripilz GmbH  |  Stand: 16. August 2026